Diabetes im Straßenverkehr


Autofahren erlaubt – meistens!
Diabetes im Straßenverkehr

Die neue Leitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ belegt: Fast alle Diabetiker können aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl privat wie auch in beruflicher Funktion. Es gibt nur wenige Einschränkungen der Fahrtauglichkeit.

Rechtliche Sicherheit durch Leitlinie

Etwa jeder zehnte Autofahrer in Deutschland ist von Diabetes betroffen. Bisher gab es keine medizinisch belegte Beurteilung, ob Diabetes die Fahreignung beeinträchtigt. „Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal“, betont Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Mitautor der Leitlinie. Die Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) schafft für Ärzte und Patienten mehr Rechtssicherheit und informiert über die fachliche Vorgehensweise: „Ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen hält, muss grundsätzlich keine Haftung befürchten. Zugleich können Ärzte auch ein so genanntes ärztliches Fahrverbot aussprechen“, erläutert Ebert.

Fahruntauglichkeit nur in seltenen Fällen

Die Leitlinie belegt, dass insulinpflichtige Menschen durchaus als Bus- oder Lkw-Fahrer arbeiten können und dass ein hoher Langzeitblutzuckerwert kein Grund ist, ihnen den Führerschein zu verweigern. „Nach allen verfügbaren Untersuchungen ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht“, fasst Prof. Reinhard Holl, Koordinator und Mitautor der Leitlinie, zusammen.

Allerdings gibt es wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren: „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, führt Holl aus. Die Leitlinie zeigt Möglichkeiten auf, die Fahrtauglichkeit wiederzuerlangen und gibt Patienten praktische Tipps. „Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnell wirkende Kohlenhydrate in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben“, rät Holl. In der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei Therapieumstellungen liegt bei Diabetikern eine vorübergehende Fahruntauglichkeit vor, bis der Blutzuckerwert stabil ist. Damit trägt die neue Leitlinie zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Quelle: DDG

Die Leitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ ist im Internet veröffentlicht.

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